Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 23. Januar 2013 – Katrakasas/Kommission
(Rechtssache F-24/11)1
(Öffentlicher Dienst – Interne Auswahlverfahren COM/INT/OLAF/09/AD 8 und COM/INT/OLAF/09/AD 10 – Betrugsbekämpfung – Überprüfung der Entscheidung über die Zulassung zur mündlichen Prüfung – Überprüfung der Entscheidung über die Nichtaufnahme in die Reserveliste – Einrede der Rechtswidrigkeit der Ausschreibung des Auswahlverfahrens – Voraussetzungen in Form von Diplomen und Berufserfahrung – Grundsatz der Anonymität – Verstoß gegen Art. 31 des Statuts – Ermessensmissbrauch – Thema der schriftlichen Prüfung, das eine Gruppe von Bewerbern begünstigt – Verhalten eines Mitglieds des Prüfungsausschusses bei der mündlichen Prüfung)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Nicolas Katrakasas (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt L. Levi)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: zunächst B. Eggers und P. Pecho, dann B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Öffentlicher Dienst – Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses, den Kläger im Rahmen des Auswahlverfahrens COM/INT/OLAF/09/AD8 nicht in die Reserveliste aufzunehmen
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Katrakasas trägt seine eigenen Kosten sowie die Kosten der Europäischen Kommission.
________________________1 ABl. C 152 vom 21.5.2011, S. 33.