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Klage, eingereicht am 18. Juli 2006 - Tsirimokos / Europäisches Parlament

(Rechtssache F-76/06)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Ioannis Tsirimokos (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin J. Choucroun)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge des Klägers

Aufhebung der am 25. Oktober 2005 ergangenen und am 19. April 2006 bestätigten Entscheidung des Europäischen Parlaments;

Verurteilung des Europäischen Parlaments zur Tragung der Kosten.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, seit 1. Mai 1981 Beamter des Europäischen Parlaments, stellte am 7. September 2005 einen Antrag auf Halbzeitbeschäftigung zur Vorbereitung auf den Ruhestand nach Artikel 55a des Statuts und Artikel 4 des Anhangs IVa des Statuts. Die Verwaltung berücksichtigte bei der Berechnung des Prozentsatzes des Grundgehalts, auf den der Kläger Anspruch hatte, nicht die ruhegehaltsfähigen Dienstjahre, die der Kläger vor seiner Einstellung beim Europäischen Parlament erworben hatte.

Zur Begründung seiner Klage macht der Kläger drei Klagegründe geltend:

erstens einen Verstoß gegen Artikel 2 des Anhangs VIII des Statuts;

zweitens einen Verstoß gegen die Fürsorgepflicht;

drittens einen Verstoß gegen die Pflicht zum Schutz des berechtigten Vertrauens.

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