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Klage, eingereicht am 23. April 2007 - Campos Valls / Rat

(Rechtssache F-39/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Manuel Campos Valls (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, J.-N. Louis, A. Coolen und E. Marchal)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde, seine Bewerbung auf den Dienstposten eines Leiters des spanischen Referats in der GD A, Direktion III - Übersetzung und Herstellung der Dokumente - Sprachendienst zurückzuweisen, und die Entscheidung, einen anderen Bewerber auf diesen Dienstposten zu ernennen, aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger stützt seine Klage auf einen einzigen Klagegrund, mit dem er einen Verstoß gegen die Stellenausschreibung Nr. 60/06, das Vorliegen eines offensichtlichen Ermessensfehlers und einen Verstoß gegen Art. 45 des Statuts geltend macht. Der für die Besetzung des streitigen Dienstpostens ausgewählte Bewerber verfüge im Unterschied zum Kläger nicht über die in der Stellenausschreibung verlangten technischen Kenntnisse für die Übersetzung. Insbesondere das vom Rat vorgebrachte Argument, diese Kenntnisse seien im Licht der Personalführungsaufgaben zu beurteilen, die der Referatsleiter auszuüben habe, verkenne die Stellenausschreibung.

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