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Vorabentscheidungsersuchen des Consiglio di Stato (Italien), eingereicht am 30. März 2020 – Rad Service Srl Unipersonale u. a./Del Debbio SpA u. a.

(Rechtssache C-210/20)

Verfahrenssprache: Italienisch

Vorlegendes Gericht

Consiglio di Stato

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Rad Service Srl Unipersonale, Cosmo Ambiente Srl, Cosmo Scavi Srl

Rechtsmittelgegner: Del Debbio SpA, Gruppo Sei Srl, Ciclat Val di Cecina Soc. Coop., Daf Costruzioni Stradali Srl als Beauftragte der Bietergemeinschaft mit GARC SpA und Edil Moter Srl

Vorlagefrage

Steht Art. 63 der Richtlinie 2014/24 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 20141 , betreffend das Institut der Inanspruchnahme der Kapazitäten Dritter, zusammen mit den Grundsätzen der Niederlassungsfreiheit und des freien Dienstleistungsverkehrs nach den Art. 49 und 56 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) der Anwendung der italienischen nationalen Regelung im Bereich der Inanspruchnahme der Kapazitäten Dritter und des Ausschlusses von den Vergabeverfahren entgegen, die in Art. 89 Abs. 1 Satz 4 des Codice dei contratti pubblici (Gesetzbuch über öffentliche Aufträge) gemäß dem Decreto legislativo Nr. 50 vom 18. April 2016 enthalten ist, wonach im Fall von unwahren Erklärungen des Hilfsunternehmens zum Vorliegen rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilungen, die möglicherweise für den Nachweis der Begehung eines schwerwiegenden beruflichen Fehlverhaltens geeignet sind, der öffentliche Auftraggeber den als Bieter am Ausschreibungsverfahren beteiligten Wirtschaftsteilnehmer immer auszuschließen hat, ohne ihm vorzuschreiben oder zu gestatten, ein anderes geeignetes Hilfsunternehmen als Ersatz für das erste anzuführen, wie hingegen für die anderen Fälle festgelegt ist, in denen die Personen, auf deren Kapazitäten der Wirtschaftsteilnehmer sich stützen will, ein einschlägiges Eignungskriterium nicht erfüllen oder in denen zwingende Ausschlussgründe für sie vorliegen?

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1     Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG (ABl. 2014, L 94, S. 65).