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Vorabentscheidungsersuchen des Supreme Court (Irland), eingereicht am 26. Mai 2011 - Peter Sweetman, Irland, Attorney General, The Minister for the Environmental Heritage and Local Government/An Bord Pleanala

(Rechtssache C-258/11)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

Supreme Court

Parteien des Ausgangsverfahrens

Kläger: Peter Sweetman, Irland, Attorney General, The Minister for the Environmental Heritage and Local Government

Beklagter: An Bord Pleanala

Vorlagefragen

Welche rechtlichen Kriterien muss die zuständige Behörde anwenden, wenn sie prüft, ob ein Plan oder Projekt im Sinne von Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie1 "das Gebiet als solches beeinträchtigen" kann?

Hat die Anwendung des Vorsorgegrundsatzes zur Folge, dass ein solcher Plan oder ein solches Projekt nicht genehmigungsfähig ist, wenn der Plan oder das Projekt einen dauerhaften nicht rückgängig zu machenden Verlust des gesamten betreffenden Lebensraums oder eines Teils desselben nach sich zieht?

In welchem Verhältnis stehen Art. 6 Abs. 4 und die nach Art. 6 Abs. 3 getroffene Entscheidung, dass der Plan oder das Projekt das Gebiet als solches nicht beeinträchtigt, gegebenenfalls zueinander?

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1 - Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7).