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Vorabentscheidungsersuchen des Helsingin hallinto-oikeus (Finnland), eingereicht am 17. Dezember 2019 – A

(Rechtssache C-950/19)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Helsingin hallinto-oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: A

Anderer Verfahrensbeteiligter: Patentti- ja rekisterihallituksen tilintarkastuslautakunta

Vorlagefragen

1.    Ist Art. 22a Abs. 1 (eingefügt durch die Richtlinie 2014/56/EU1 ) der Richtlinie 2006/43/EG2 dahin auszulegen, dass ein verantwortlicher Prüfungspartner eine Stellung der in diesem Absatz bezeichneten Art mit Abschluss des Arbeitsvertrages übernimmt?

2.    Sofern die erste Frage verneint wird: Ist Art. 22a Abs. 1 dahin auszulegen, dass ein verantwortlicher Prüfungspartner eine Stellung der in diesem Absatz bezeichneten Art mit Aufnahme der Arbeit in der betreffenden Stellung übernimmt?

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1     ABl. 2014, L 158, S. 196).

2     Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Mai 2006 über Abschlussprüfungen von Jahresabschlüssen und konsolidierten Abschlüssen, zur Änderung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates und zur Aufhebung der Richtlinie 84/253/EWG des Rates (ABl. 2006, L 157, S. 87).