Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 10. Juli 2019 – Meblo Trade/EUIPO
(Rechtssache C-359/19 P)
„Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem nicht die Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts dargetan wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels“
Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Antrag auf Zulassung, in dem nicht die Bedeutung der Frage dargetan wird – Nichtzulassung
(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170b)
(vgl. Rn. 6-8)
Tenor
1. | | Das Rechtsmittel wird nicht zugelassen. |
2. | | Die Meblo Trade d.o.o. trägt ihre eigenen Kosten. |