Language of document : ECLI:EU:C:2019:591


 


 



Beschluss des Gerichtshofs (Kammer für die Zulassung von Rechtsmitteln) vom 10. Juli 2019 – Meblo Trade/EUIPO

(Rechtssache C-359/19 P)

„Rechtsmittel – Unionsmarke – Zulassung von Rechtsmitteln – Art. 170b der Verfahrensordnung des Gerichtshofs – Antrag, in dem nicht die Bedeutsamkeit einer Rechtsfrage für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts dargetan wird – Nichtzulassung des Rechtsmittels“

Rechtsmittel – Regelung der vorherigen Zulassung – Für die Einheit, die Kohärenz oder die Entwicklung des Unionsrechts bedeutsame Frage – Antrag auf Zulassung, in dem nicht die Bedeutung der Frage dargetan wird – Nichtzulassung

(Satzung des Gerichtshofs, Art. 58a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 170b)

(vgl. Rn. 6-8)

Tenor

1.

Das Rechtsmittel wird nicht zugelassen.

2.

Die Meblo Trade d.o.o. trägt ihre eigenen Kosten.