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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 25. Januar 2007 - de Albuquerque / Kommission

(Rechtssache F-55/06)1

(Beamte - Umsetzung - Art. 7 Abs. 1 des Statuts - Offensichtlicher Beurteilungsfehler - Gleichbehandlungsgrundsatz - Ermessensmissbrauch - Dienstliches Interesse)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Augusto de Albuquerque (Woluwé-St-Étienne, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt C. Mourato)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und K. Herrmann)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 2. Februar 2006, mit der die Beschwerde des Klägers gegen die Entscheidung des Generaldirektors der GD "Informationsgesellschaft und Medien" vom 23. September 2005, ihn im dienstlichen Interesse auf die Stelle des Leiters des Referats INFSO.G.2 "Mikro- und Nanosysteme" zu versetzen, zurückgewiesen wurde

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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1 - ABl. C 154 vom 1.7.2006, S. 28.