Language of document :

Klage, eingereicht am 18. August 2010 - Marcuccio/Kommission

(Rechtssache F-67/10)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Luigi Marcuccio (Tricase, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, zwei Drittel der dem Kläger in der Rechtssache F-41/06 entstandenen Kosten nicht zu erstatten

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung, unabhängig von ihrer Form, mit der die Beklagte seinen bei der Anstellungsbehörde eingereichten Antrag vom 22. September 2009, berichtigt mit Schreiben vom 8. Oktober 2009, abgelehnt hat, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung, unabhängig von ihrer Form, mit der seine bei der Anstellungsbehörde eingelegte Beschwerde vom 5. April 2010 gegen die angefochtene Entscheidung zurückgewiesen worden ist, aufzuheben;

soweit erforderlich, das Schreiben vom 27. April 2010, Aktenzeichen HR.D.2/MB/1s Ares(2010)220139, aufzuheben;

die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 21 608,75 Euro zuzüglich 10 % Zinsen pro Jahr mit jährlicher Kapitalisierung ab dem Zeitpunkt der Antragstellung am 22. September 2009 bis zur tatsächlichen Bezahlung des unmittelbar auferlegten Betrags als Ersatz des dem Kläger aufgrund der angefochtenen Entscheidung entstandenen oder noch entstehenden Schadens zu zahlen;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

____________