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Vorabentscheidungsersuchen des Korkein oikeus (Finnland), eingereicht am 24. Januar 2020 – Syyttäjä/A

(Rechtssache C-35/20)

Verfahrenssprache: Finnisch

Vorlegendes Gericht

Korkein oikeus

Parteien des Ausgangsverfahrens

Rechtsmittelführer: Syyttäjä

Rechtsmittelgegner: A

Vorlagefragen

Steht das Unionsrecht, insbesondere Art. 4 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG1 , Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 562/20062 (Schengener Grenzkodex) oder das den Unionsbürgern zustehende Recht, sich auf dem Gebiet der Union frei zu bewegen, der Anwendung einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift entgegen, durch die einer Person (unabhängig davon, ob sie Unionsbürger ist) unter Androhung einer Strafe die Verpflichtung auferlegt wird, einen gültigen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument mit sich zu führen, wenn sie mit einem Sportboot durch internationale Gewässer aus einem Mitgliedstaat in einen anderen reist, ohne das Hoheitsgebiet eines Drittstaats zu betreten?

Steht das Unionsrecht, insbesondere Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 2004/38/EG, Art. 21 der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 (Schengener Grenzkodex) oder das den Unionsbürgern zustehende Recht, sich auf dem Gebiet der Union frei zu bewegen, der Anwendung einer innerstaatlichen Rechtsvorschrift entgegen, durch die einer Person (unabhängig davon, ob sie Unionsbürger ist) unter Androhung einer Strafe die Verpflichtung auferlegt wird, einen gültigen Pass oder ein anderes gültiges Reisedokument mit sich zu führen, wenn sie in den betreffenden Mitgliedstaat aus einem anderen Mitgliedstaat mit einem Sportboot durch internationale Gewässer einreist, ohne das Hoheitsgebiet eines Drittstaats betreten zu haben?

Sofern sich aus dem Unionsrecht kein Hindernis im Sinne der Fragen 1 und 2 ergibt: Ist die in Finnland für gewöhnlich in Tagessätzen verhängte Sanktion für ein Überschreiten der finnischen Staatsgrenze, ohne ein gültiges Reisdokument mitzuführen, mit dem sich aus Art. 27 Abs. 2 der Richtlinie 2004/38/EG ergebenden Grundsatz der Verhältnismäßigkeit vereinbar?

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1     Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 1612/68 und zur Aufhebung der Richtlinien 64/221/EWG, 68/360/EWG, 72/194/EWG, 73/148/EWG, 75/34/EWG, 75/35/EWG, 90/364/EWG, 90/365/EWG und 93/96/EWG (Freizügigkeitsrichtlinie) (ABl. 2004, L 158, S. 77).

2     Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (ABl. 2006, L 105, S. 1).