Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 16. Oktober 2019 – JCM Europe (UK) Ltd/Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
(Rechtssache C-760/19)
Verfahrenssprache: Englisch
Vorlegendes Gericht
First-tier Tribunal (Tax Chamber)
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: JCM Europe (UK) Ltd
Beklagte: Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs
Vorlagefragen
Ist die Durchführungsverordnung (EU) 2016/17601 der Kommission vom 28. September 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur insoweit ungültig, als sie das Banknotenlesegerät und die Geldkassetten, die in der Verordnung genannt sind, in den KN-Code 8472 90 70 statt in den KN-Code 9031 49 90 einreiht?
Ist die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1760 der Kommission insbesondere insoweit ungültig, als sie
den Geltungsbereich der Position 9031 in unzulässiger Weise einschränkt,
den Geltungsbereich der Position 8472 in unzulässiger Weise ausdehnt,
unzulässige Faktoren berücksichtigt,
die Erläuterungen, KN-Positionen und/oder die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung bei der Einreihung der in der Verordnung beschriebenen Ware nicht ausreichend berücksichtigt?
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1 ABl. 2016, L 269, S. 6.