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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 12. März 2009 - Hambura / Parlament

(Rechtssache F-4/08)1

(Öffentlicher Dienst - Bedienstete auf Zeit - Einstellung - Ausleseverfahren - Nichtzulassung - Stellenausschreibung PE/95/S - Nichtverwendung des dem Amtsblatt der Europäischen Union beigefügten Bewerbungsbogens - Zulässigkeit - Vorheriges Verwaltungsverfahren)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Johannes Hambura (Soultzbach, Frankreich) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. Hambura)

Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: S. Seyr und K. Zejdová)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung der Generaldirektion Personal vom 5. Dezember 2007, den Kläger nicht zum Auswahlverfahren zuzulassen, Aufhebung des Auswahlverfahrens PE/95/S (Ärztin/Arzt) und erneute Durchführung des Auswahlverfahrens unter Verwendung elektronisch abgerufener Bewerbungsbogen

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Hambura trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 92 vom 12.4.2008, S. 50.