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Rechtsmittel, eingelegt am 25. Februar 2019 von der Scandlines Danmark ApS und der Scandlines Deutschland GmbH gegen den Beschluss des Gerichts (Sechste Kammer) vom 13. Dezember 2018 in der Rechtssache T-890/16, Scandlines Danmark und Scandlines Deutschland/Kommission

(Rechtssache C-173/19 P)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Rechtsmittelführerinnen: Scandlines Danmark ApS, Scandlines Deutschland GmbH (Prozessbevollmächtigte: L. Sandberg-Mørch, advokat)

Andere Parteien des Verfahrens: Europäische Kommission, Königreich Dänemark

Anträge

Die Rechtsmittelführerinnen beantragen,

den Beschluss des Gerichts vom 13. Dezember 2018 in der Rechtssache T-890/16 aufzuheben, soweit er mit dem Urteil des Gerichts in der Rechtssache T-630/15 in Widerspruch steht, was die Art der Entscheidung der Kommission als bestätigende Maßnahme bezüglich zusätzlicher Baumaßnahmen anbelangt;

der Beklagten ihre eigenen Kosten und die Kosten der Rechtsmittelführerinnen aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

Zur Stützung ihres Rechtsmittels machen die Rechtsmittelführerinnen zwei Gründe geltend:

Erster Rechtsmittelgrund: Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es den angefochtenen Beschluss auf der Grundlage eines Standpunkts erlassen habe, der dem in seinem Urteil in der Rechtssache T-630/15 vertretenen diametral entgegenstehe.

Zweiter Rechtsmittelgrund: Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es den angefochtenen Beschluss in sich widersprüchlich begründet habe.

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