Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 14. Dezember 2010 - Gowitzke/Europol
(Öffentlicher Dienst - Bedienstete von Europol - Art. 27 des Statuts der Bediensteten von Europol - Art. 4 der Politik für die Bestimmung der Besoldungsgruppen und Besoldungsstufen der Bediensteten von Europol - Neubewertung einer Stelle in einer höheren Besoldungsgruppe - Einstufung in die Dienstaltersstufe)
Verfahrenssprache: Niederländisch
Parteien
Kläger: Werner Siegfried Gowitzke (Den Haag, Niederlande) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt D. C. Coppens)
Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann und D. El Khoury im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der ablehnenden Entscheidung von Europol vom 5. Juni 2009 über den Antrag des Klägers auf Änderung seiner Einstufung in die Besoldungsgruppe 5, Besoldungsstufe 1
Tenor des Urteils
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt sämtliche Kosten.
____________1 - ABl. C 267 vom 7.11.2009, S. 85.