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Rechtsmittel von BI gegen den Beschluss des Präsidenten des Gerichts vom 26. November 2018 in der Rechtssache T-626/18 AJ, BI gegen Europäische Kommission, eingelegt am 7. Januar 2019

(Rechtssache C-99/19 P)

Verfahrenssprache: Deutsch

Verfahrensbeteiligte

Rechtsmittelführer(in): BI

Anderer Verfahrensbeteiligter: Europäische Kommission

Der Gerichtshof der Europäischen Union (Siebte Kammer) hat durch Beschluss vom 21. Mai 2019 das Rechtsmittel zurückgewiesen und beschlossen, dass die unterlegene Partei die Kosten zu tragen hat.

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