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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 18. September 2014 – Lebedef/Kommission

(Rechtssache F-118/13)1

(Öffentlicher Dienst – Prozesshindernde Einreden – Offensichtliche Unzulässigkeit)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Giorgio Lebedef (Senningerberg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Frabetti)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: C. Berardis-Kayser und G. Berscheid)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung für den Zeitraum vom 1. Juli 2001 bis zum 31. Dezember 2002 und auf Aufhebung der im Beförderungsverfahren 2003 vergebenen Verdienstpunkte

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Herr Lebedef trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die Kosten der Europäischen Kommission zu tragen.

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1     ABl. C 52 vom 22.2.2014, S. 53.