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Klage, eingereicht am 1. Juli 2010 - De Roos-Le Large/Kommission

(Rechtssache F-50/10)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Klägerin: Simone Thérèse De Roos-Le Large ('s Hertogenbosch, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte E. Lutjens und M. H. van Loon)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Kommission, mit der die Klägerin aufgefordert wurde, den Betrag der an ihre verstorbene Mutter zu viel gezahlten Hinterbliebenenversorgung zu erstatten

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der Kommission vom 12. Mai 2010 nach Art. 264 AEUV für nichtig zu erklären;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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