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Klage, eingereicht am 17. Dezember 2008 - Petrilli / Kommission

(Rechtssache F-100/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Alessandro Petrilli (Grottammare, Italien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte J.-L. Lodomez, J. Lodomez)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der Anstellungsbehörde über die Festlegung des ersten Wohnsitzes des Klägers

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 16. September 2008 aufzuheben, mit der die Anstellungsbehörde die Festlegung des ersten Wohnsitzes des Klägers in Italien abgelehnt hat;

sofern erforderlich, die eventuelle Entscheidung der Kommission über die vom Kläger im Anschluss an die Übermittlung neuer Nachweise verfasste Weiterverfolgung der Beschwerde aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, auf die infolge der rückwirkenden Anwendung des Berichtigungskoeffizienten Italien ab 1. Juli 2007 geschuldeten Beträge seiner Versorgungsbezüge Zinsen auf der Basis des von der EZB für das Hauptrefinanzierungsgeschäft festgesetzten Zinssatzes für den betreffenden Zeitraum, erhöht um zwei Prozentpunkte, zu zahlen;

der Kommission der Europäischen Gemeinschaften die Kosten aufzuerlegen.

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