Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 25. Februar 2020 - Rottendorf Pharma GmbH gegen Hauptzollamt Bielefeld
(Rechtssache C-92/20)
Verfahrenssprache: Deutsch
Vorlegendes Gericht
Finanzgericht Düsseldorf
Parteien des Ausgangsverfahrens
Klägerin: Rottendorf Pharma GmbH
Beklagter: Hauptzollamt Bielefeld
Vorlagefrage
Ist Artikel 239 Absatz 1 zweiter Spiegelstrich der Verordnung (EWG) Nr. 2913/921 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften dahin auszulegen, dass danach in einem Fall wie dem Ausgangsrechtsstreit, in dem die von dem Beteiligten eingeführten Nichtgemeinschaftswaren aus dem Zollgebiet der Gemeinschaft wieder ausgeführt wurden und die Umstände, die zur Entstehung der Zollschuld geführt haben, nicht auf eine offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind, der Zoll erstattet werden kann?
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1 ABl 1992, L 302, S. 1.