Language of document :

Klage, eingereicht am 6. August 2010 - Mata Blanco/Kommission

(Rechtssache F-65/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: José Manuel Mata Blanco (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte L. Levi und A. Blot)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des EPSO, den Kläger im Rahmen des internen Auswahlverfahrens "COM/INT/OLAF/09/AD10 - Verwaltungsräte im Bereich Betrugsbekämpfung" nicht in die Reserveliste aufzunehmen, sowie der Reserveliste und aller auf ihrer Grundlage getroffenen Entscheidungen

Anträge

Die Kläger beantragt,

die Entscheidung des EPSO vom 11. Mai 2010 aufzuheben, mit der es seine Entscheidung vom 9. März 2010, ihn im Rahmen des internen Auswahlverfahrens "COM/INT/OLAF/09/AD10 - Verwaltungsräte im Bereich Betrugsbekämpfung" nicht in die Reserveliste aufzunehmen, nach erfolgter Überprüfung bestätigt hat;

die Reserveliste des internen Auswahlverfahrens "COM/INT/OLAF/09/AD10 - Verwaltungsräte im Bereich Betrugsbekämpfung" aufzuheben, soweit diese den Namen des Klägers nicht enthält, sowie alle auf ihrer Grundlage getroffenen Entscheidungen aufzuheben;

im Rahmen prozessleitender Maßnahmen (vgl. Art. 55 der Verfahrensordnung des Gerichts) der Beklagten aufzugeben, die Bewertungskriterien des Prüfungsausschusses für die mündliche Prüfung, die ihm bei seiner mündlichen Prüfung vom Prüfungsausschuss gestellten Fragen sowie eine Kopie des Arbeitsblatts des Prüfungsausschusses zu seiner mündlichen Prüfung gemeinsam mit den angewandten Bewertungskriterien vorzulegen;

der Europäischen Kommission die Kosten aufzuerlegen.

____________