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Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 8. September 2020 - F. Reyher Nchfg. GmbH & Co. KG gegen Hauptzollamt Hamburg

(Rechtssache C-419/20)

Verfahrenssprache: Deutsch

Vorlegendes Gericht

Finanzgericht Hamburg

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: F. Reyher Nchfg. GmbH & Co. KG, vertreten durch die Komplementärin Verwaltungsgesellschaft F. Reyher Nchfg. mbH

Beklagter: Hauptzollamt Hamburg

Vorlagefrage

Ist ein Verstoß gegen das Unionsrecht als Voraussetzung des vom Gerichtshof der Europäischen Union entwickelten unionsrechtlichen Zinsanspruchs auch gegeben, wenn eine mitgliedstaatliche Behörde eine Abgabe unter Anwendung des Unionsrechts festsetzt, ein mitgliedstaatliches Gericht jedoch später feststellt, dass die tatsächlichen Voraussetzungen für die Erhebung der Abgabe nicht vorliegen?

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