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Klage, eingereicht am 24. Juni 2009 - Birkhoff/Kommission

(Rechtssache F-60/09)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Gerhard Birkhoff (Weitnau, Deutschland) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin C. Inzilla)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Ablehnung des Antrags des Klägers auf Verlängerung der Anwendung von Art. 2 Abs. 5 des Anhangs VII zum Statut zugunsten seiner Tochter ab 1. Januar 2009 und Verurteilung der Kommission zur Zahlung des insoweit geschuldeten Betrags ab 1. Januar 2009.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde vom 2. April 2009, soweit sie rechtswidrig und in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht offensichtlich unbegründet ist, sowie jede weitere Handlung und/oder Entscheidung, die dieser Entscheidung vorausgegangen, mit ihr verbunden oder nach ihr ergangen ist, und insbesondere die Entscheidung der Dienststelle PMO.4 vom 14. November 2008 für rechtswidrig zu erklären und demgemäß aufzuheben;

die Kommission zu verurteilen, dem Kläger die ihm seit dem 1. Januar 2009 nicht ausgezahlten Beträge zuzüglich weiterer Beträge aufgrund Neubewertung sowie Zinsen bis zur vollständigen Zahlung zu zahlen;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.

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