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Entscheidung des Gerichtshofs (Überprüfungskammer) vom 17. September 2018, das Urteil des Gerichts (Rechtsmittelkammer) vom 19. Juli 2018 in der Rechtssache T-646/16 P, Simpson/Rat, zu überprüfen

(Rechtssache C-542/18 RX)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien des Verfahrens vor dem Gericht

Rechtsmittelführer: Erik Simpson (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin M. Velardo)

Andere Partei des Verfahrens: Rat der Europäischen Union

Fragen, auf die sich die Überprüfung erstreckt

Beeinträchtigt das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Juli 2018, Simpson/Rat, insbesondere im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit dadurch die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts, dass das Gericht als Rechtsmittelgericht entschieden hat, dass der Spruchkörper, der den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 24. Juni 2016, Simpson/Rat, erlassen hat, wegen einer dem Verfahren der Ernennung eines Mitglieds dieses Spruchkörpers anhaftenden Unregelmäßigkeit nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei, was zu einem Verstoß gegen den in Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz des gesetzlichen Richters geführt habe?

Kann die Ernennung eines Richters, ebenso wie die in Art. 277 AEUV genannten Handlungen, einer inzidenten Rechtmäßigkeitskontrolle unterworfen werden oder ist eine solche inzidente Rechtmäßigkeitskontrolle – grundsätzlich oder nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums – ausgeschlossen oder auf bestimmte Arten von Unregelmäßigkeiten beschränkt, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Rechtskraft sicherzustellen?

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