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Rechtsmittel, eingelegt am 31. Juli 2020 von Talanton Anonymi Emporiki – Symvouleftiki – Ekpaideftiki Etaireia Dianomon, Parochis Ypiresion Marketing kai Dioikisis Epicheiriseon gegen das Urteil des Gerichts (Siebte Kammer) vom 13. Mai 2020 in der Rechtssache T-195/18, Talanton AE/Kommission

(Rechtssache C-359/20 P)

Verfahrenssprache: Griechisch

Parteien

Rechtsmittelführerin: Talanton Anonymi Emporiki – Symvouleftiki – Ekpaideftiki Etaireia Dianomon, Parochis Ypiresion Marketing kai Dioikisis Epicheiriseon (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte K. Damis und M. Angelopoulos)

Andere Partei des Verfahrens: Europäische Kommission

Anträge

Die Rechtsmittelführerin beantragt,

das Urteil des Gerichts vom 13. Mai 2020, Talanton Anonymi Emporiki – Symvouleftiki – Ekpaideftiki Etaireia Dianomon, Parochis Ypiresion Marketing kai Dioikisis Epicheiriseon/Kommission (Rechtssache T-195/18) in seiner Gesamtheit aufzuheben;

ihrer Klage vom 16. März 2018 stattzugeben;

die Widerklage der Beklagten im ersten Rechtszug/Rechtsmittelgegnerin abzuweisen;

der Rechtsmittelgegnerin die Kosten der Rechtsmittelführerin aufzuerlegen.

Rechtsmittelgründe und wesentliche Argumente

1. Rechtsfehler – Fehlerhafte Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben bei der Erfüllung der vertraglichen Pflichten und Verstoß gegen den Grundsatz der Rechtssicherheit, demzufolge die Organe der Europäischen Union verpflichtet seien, ihre Befugnisse innerhalb einer angemessenen Zeitspanne wahrzunehmen.

Mit dem ersten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes trägt die Rechtsmittelführerin vor, das Gericht habe den Grundsatz der angemessenen Zeitspanne falsch ausgelegt und nicht alle maßgeblichen Umstände der Rechtssache berücksichtigt.

Mit dem zweiten Teil des ersten Rechtsmittelgrundes macht die Rechtsmittelführerin geltend, dass sowohl die Verfahrensdauer als auch die Position der Kommission während des Verfahrens in ihre das berechtigte Vertrauen geweckt hätten, dass ihr keine finanziellen Berichtigungen auferlegt würden.

2. Rechtsfehler – Fehlerhafte Anwendung des Grundsatzes von Treu und Glauben unter Verletzung der Vorschriften über Subverträge bei der Durchführung von Kontrollen durch die Kommission.

Das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es Art. 1134 des belgischen Bürgerlichen Gesetzbuches, wie er vom belgischen Kassationshof ausgelegt worden sei, fehlerhaft angewandt habe.

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