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Klage, eingereicht am 29. März 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F–28/12)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Cipressa)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der stillschweigenden Entscheidung, mit der der Antrag des Klägers, erstens einen Satz des ärztlichen Gutachtens vom 28. Februar 2008 zu streichen, zweitens dem von ihm ausgewählten Arzt ein neues insoweit korrigiertes Gutachten zuzusenden und drittens aus der Akte über den Arbeitsunfall generell jede Information im Zusammenhang mit der von ihm als unzutreffend gerügten Tatsache zu entfernen, dass das weiße Pulver, mit dem er in Berührung gekommen ist, sich schließlich als weißer Staub des Exemplars einer Zeitung erwiesen hat, die er im Abonnement bezog

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung aufzuheben, mit der sein im Antrag vom 23. Dezember 2010 enthaltenes Begehren abgelehnt wurde;

soweit erforderlich, die Entscheidung aufzuheben, mit der die Beschwerde vom 10. Juli 2011 gegen die Ablehnung des Antrags vom 23. Dezember 2010 zurückgewiesen wurde;

der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.