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Klage, eingereicht am 13. Dezember 2012 – ZZ/Kommission

(Rechtssache F-152/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte D. Abreu Caldas, S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und E. Marchal)

Beklagte: Europäische Kommission

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, die Anrechnung der vor dem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche auf der Grundlage der neuen allgemeinen Durchführungsbestimmungen vorzunehmen

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 26. März 2012, die von ihm vor seinem Dienstantritt bei der Kommission erworbenen Ruhegehaltsansprüche nach Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts anzurechnen, aufzuheben;

soweit erforderlich, die Entscheidung aufzuheben, mit der seine Beschwerde vom 3. September 2012 gegen die Entscheidung über die Anrechnung der von ihm vor seinem Dienstantritt erworbenen Ruhegehaltsansprüche im Versorgungssystem der Union zurückgewiesen wurde;

der Kommission die Kosten aufzuerlegen.