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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 25. Februar 2014 – García Domínguez/Kommission

(Rechtssache F-155/12)1

(Öffentlicher Dienst – Auswahlverfahren – Bekanntmachung des Auswahlverfahrens EPSO/AD/215/11 – Nichtaufnahme in die Reserveliste – Begründung einer Entscheidung über die Ablehnung einer Bewerbung – Gleichbehandlungsgrundsatz – Interessenkonflikt)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Kläger: Luis García Domínguez (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Tymen)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und G. Gattinara)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Kläger nicht in die Reserveliste des Auswahlverfahrens EPSO/AD/215/11 aufzunehmen

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich jeder rechtlichen Grundlage entbehrend abgewiesen

Herr García Domínguez trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die der Europäischen Kommission entstandenen Kosten zu tragen.

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1 ABl. C 63 vom 2.3.2013, S. 26.