Language of document :

Klage, eingereicht am 10. Oktober 2008 - Gheysens / Rat

(Rechtssache F-83/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Johan Gheysens (Mechelen, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis, E. Marchal)

Beklagter: Rat der Europäischen Union

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung des Rates über die Festlegung der Einstellungsbedingungen des Klägers, soweit damit die Dauer des Vertrags auf zwei Jahre begrenzt und er in die Funktionsgruppe III, Besoldungsgruppe 11, Dienstaltersstufe 1, eingestuft wurde, sowie Feststellung der Rechtswidrigkeit von Art. 88 der BSB, soweit danach aufeinanderfolgende Verträge auf bestimmte Dauer nur für insgesamt drei Jahre zulässig sind

Anträge

Der Kläger beantragt,

festzustellen, dass Art. 88 der Beschäftigungsbedingungen für die sonstigen Bediensteten insofern rechtswidrig ist, als er aufeinanderfolgende Verträge auf bestimmte Dauer nur für insgesamt drei Jahre zulässt;

die Entscheidung des Rates über die Festlegung der Einstellungsbedingungen des Klägers aufzuheben, soweit mit ihr die Dauer seines Vertrags auf zwei Jahre begrenzt und er in die Funktionsgruppe III, Besoldungsgruppe 11, Dienstaltersstufe 1, eingestuft wurde;

dem Rat der Europäischen Union die Kosten aufzuerlegen.

____________