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Klage, eingereicht am 8. August 2011 - ZZ/ EASA

(Rechtssache F-81/11)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt B.-H. Vincent)

Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Umsetzung des Klägers im dienstlichen Interesse auf einen Dienstposten ohne Managementfunktion im Anschluss an eine ungünstige Beurteilung sowie ein Antrag auf Schadensersatz

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Exekutivdirektors vom 17. Dezember 2010 über seine Umsetzung "im dienstlichen Interesse auf einen Dienstposten ohne Managementfunktion" im Anschluss an eine ungünstige Beurteilung seiner Managementleistungen;

die EASA zu verurteilen, an ihn einen nach billigem Ermessen auf 350 000 Euro festgesetzten Betrag als Ersatz für seinen immateriellen und beruflichen Schaden zuzüglich Verzugszinsen zum gesetzlichen Zinssatz für diesen Betrag ab dem Zeitpunkt der Fälligkeit zu zahlen;

der EASA die Kosten aufzuerlegen.

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