Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 19. Juni 2014 – BN/Parlament
(Rechtssache F-157/12)1
(Öffentlicher Dienst – Beamte – Anfechtungsklage – Beamter der Besoldungsgruppe AD 14, der vorläufig die Stelle eines Beraters bei einem Direktor innehat – Mobbingvorwurf gegen den Generaldirektor – Krankheitsurlaub von langer Dauer – Entscheidung über die Ernennung auf eine Beraterstelle in einer anderen Generaldirektion – Fürsorgepflicht – Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung – Dienstliches Interesse – Grundsatz der Entsprechung von Besoldungsgruppe und Dienstposten – Schadensersatzklage – Schaden aus einem Verhalten ohne Entscheidungscharakter)Verfahrenssprache: FranzösischParteienKläger: BN (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Rodrigues und A. Tymen)Beklagter: Europäisches Parlament (Prozessbevollmächtigte: O. Caisou-Rousseau und V. Montebello-Demogeot)Gegenstand der RechtssacheKlage auf Aufh
atz der ordnungsgemäßen Verwalt
stillschweigenden
, rückwirkenden Entscheidung, ihn seines Amtes als Berater des Leiters einer
Direktion des Europäischen Parlaments zu entheben, sowie auf Ersatz des entstandenen SchadensTenor des Ur
teilsDie Klage wird abgewi
esen.Das Europäische Parlament trägt seine eigenen Kosten und wird verurteilt, die BN entstandenen Kosten zu tragen.