Rechtssache C-621/18
Andy Wightman u. a.
gegen
Secretary of State for Exiting the European Union
(Vorabentscheidungsersuchen, eingereicht vom Court of Session, Inner House, First Division [Scotland])
„Beschleunigtes Verfahren“
Leitsätze – Beschluss des Präsidenten des Gerichtshofs vom 19. Oktober 2018
Zur Vorabentscheidung vorgelegte Fragen – Beschleunigtes Vorabentscheidungsverfahren – Voraussetzungen – Umstände, die eine rasche Erledigung rechtfertigen – Auslegungsersuchen in Bezug auf die Möglichkeit eines Mitgliedstaats, die Mitteilung seiner Absicht, aus der Union auszutreten, einseitig zurückzunehmen – Erfordernis einer Antwort des Gerichtshofs vor der Erörterung und Abstimmung über das Austrittsabkommen im Parlament des betreffenden Mitgliedstaats – Rechtssache, die Grundfragen des nationalen Verfassungsrechts und des Unionsrechts berührt – Beschluss, die Rechtssache dem beschleunigten Verfahren zu unterwerfen
(Art. 50 EUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 23a; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 105 Abs. 1)
Siehe Text der Entscheidung.
(vgl. Rn. 7-11)