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Klage, eingereicht am 7. Februar 2014 – ZZ/EAD

(Rechtssache F-11/14)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwalt S. Rodrigues und Rechtsanwältin A. Tymen)

Beklagter: Europäischer Auswärtiger Dienst (EAD)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung des Vertrags des Klägers, soweit er darin in die Besoldungsgruppe AD5 eingestuft wird, und Ersatz des behaupteten Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung vom 1. April 2013 aufzuheben, soweit sie die Einstufung des Klägers in die Besoldungsgruppe AD5 vorsieht;

soweit erforderlich, die Entscheidung vom 28. Oktober 2013 aufzuheben, mit der die Beschwerde des Klägers zurückgewiesen wurde;

die Neueinstufung der Stelle des Klägers in eine Besoldungsgruppe anzuordnen, die seinem Verantwortungsbereich entspricht;

dem Beklagten aufzuerlegen, alle Konsequenzen, insbesondere die finanziellen, aus der Neueinstufung rückwirkend seit seinem Dienstantritt zu ziehen;

den vom Kläger erlittenen immateriellen Schaden zu ersetzen, der nach billigem Ermessen mit 5 000 Euro beziffert wird;

dem EAD die gesamten Kosten aufzuerlegen.