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Klage, eingereicht am 11. Dezember 2008 - Nijs / Europäischer Rechnungshof

(Rechtssache F-98/08)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Bart Nijs (Aalst, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt F. Rollinger)

Beklagter: Europäischer Rechnungshof

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, den Kläger 2008 nicht zu befördern, sowie Verurteilung des Beklagten zur Wiedergutmachung des dem Kläger entstandenen materiellen und immateriellen Schadens

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung, ihn 2008 nicht zu befördern, die durch die Personalmitteilung 32/2008 vom 5. Mai 2008 mitgeteilt wurde, sowie die vorbereitenden Handlungen dieser Entscheidung, insbesondere die in den Personalmitteilungen 10-2008 und 17-2008 mitgeteilten Entscheidungen vom 19. und 29. Februar 2008, mit denen die Listen derjenigen, die am 1. Januar 2008 für eine Beförderung in Frage kommen, festgestellt werden, aufzuheben, soweit sie den Kläger betreffen;

ausdrücklich die Nichtigkeit der nachfolgenden Entscheidungen sowie der genannten vorbereitenden Handlungen festzustellen;

den Beklagten zur Wiedergutmachung des materiellen Schadens in Höhe des Einkommensverlusts des Klägers im Vergleich zu den höchsten Bezügen, die er hätte erhalten können, wenn die vorstehend genannte zwischenzeitliche Regelung seine Laufbahn nicht behindert hätte, sowie des immateriellen Schadens, zusätzlich zu den in anderen Rechtsstreitigkeiten verlangten ähnlichen Entschädigungen, in Höhe von 10 000 Euro zu verurteilen;

dem Europäischen Rechnungshof die Kosten aufzuerlegen.

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