Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 25. April 2012 – Oprea/Kommission
(Rechtssache F-108/11)1
(Öffentlicher Dienst – Allgemeines Auswahlverfahren – Nichtzulassung zum Auswahlverfahren – Vorgerichtliches Verfahren – Nicht ordnungsgemäßer Ablauf – Offensichtliche Unzulässigkeit)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Kläger: Valentin Oprea (Brüssel, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwältin A. Fratini und Rechtsanwalt F. Filpo)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)
Gegenstand der Rechtssache
Klage auf Aufhebung der Entscheidung des Prüfungsausschusses für das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/198/10, den Kläger wegen fehlender Berufserfahrung nicht zu diesem Auswahlverfahren zuzulassen
Tenor des Beschlusses
Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.
Herr Oprea trägt sämtliche Kosten.
____________1 ABl. C 25 vom 28.1.12, S. 69.