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Vorabentscheidungsersuchen der Rechtbank van Koophandel te Antwerpen (Belgien), eingereicht am 7. Dezember 2016 – Dyson Ltd, Dyson BV/BSH Home Appliances NV

(Rechtssache C-632/16)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Vorlegendes Gericht

Rechtbank van Koophandel te Antwerpen

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerinnen: Dyson Ltd, Dyson BV

Beklagte: BSH Home Appliances NV

Vorlagefragen

Kann die genaue Befolgung der Staubsaugerverordnung1 (ohne Ergänzung des in deren Anhang II festgelegten Etiketts um Informationen über die Testbedingungen, die zur Einstufung in eine Energieeffizienzklasse nach Anhang I geführt haben) als irreführende Unterlassung im Sinne von Art. 7 der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken betrachtet werden?2

Steht die Staubsaugerverordnung der Ergänzung des Etiketts um andere, dieselben Informationen mitteilende Symbole entgegen?

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1     Delegierte Verordnung (EU) Nr. 665/2013 der Kommission vom 3. Mai 2013 zur Ergänzung der Richtlinie 2010/30/EU des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf die Energieverbrauchskennzeichnung von Staubsaugern (ABl. 2013, L 192, S. 1).

2     Richtlinie 2005/29/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2005 über unlautere Geschäftspraktiken von Unternehmen gegenüber Verbrauchern im Binnenmarkt und zur Änderung der Richtlinie 84/450/EWG des Rates, der Richtlinien 97/7/EG, 98/27/EG und 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates sowie der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates (Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken) (ABl. 2005, L 149, S. 22).