Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. Juli 2011- Gozi/Kommission
(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beistandspflicht - Art. 24 des Statuts- Erstattung der im Laufe eines Verfahrens vor einem nationalen Gericht entstandenen Prozesskosten)
Verfahrenssprache: Italienisch
Parteien
Kläger: Sandro Gozi (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Passalacqua)
Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und J. Baquero Cruz)
Gegenstand der Rechtssache
Aufhebung der Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Erstattung der dem Kläger im Laufe eines Strafverfahrens vor einem nationalen Gericht entstandenen Prozesskosten
Tenor des Urteils
Die Klage wird abgewiesen.
Herr Gozi trägt die gesamten Kosten.
____________1 - ABl. C 55 vom 19.2.2011, S. 38.