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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Erste Kammer) vom 20. Juli 2011- Gozi/Kommission

(Rechtssache F-116/10)1

(Öffentlicher Dienst - Beamte - Beistandspflicht - Art. 24 des Statuts- Erstattung der im Laufe eines Verfahrens vor einem nationalen Gericht entstandenen Prozesskosten)

Verfahrenssprache: Italienisch

Parteien

Kläger: Sandro Gozi (Rom, Italien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt G. Passalacqua)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und J. Baquero Cruz)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung über die Ablehnung des Antrags auf Erstattung der dem Kläger im Laufe eines Strafverfahrens vor einem nationalen Gericht entstandenen Prozesskosten

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Gozi trägt die gesamten Kosten.

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1 - ABl. C 55 vom 19.2.2011, S. 38.