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Klage, eingereicht am 28. September 2011 - ZZ / Kommission

(Rechtssache F-94/11)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: H. Mannes, Rechtsanwalt)

Beklagte: Europäische Kommission

Gegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Annullierung der Entscheidung von EPSO, das allgemeine Auswahlverfahren EPSO/AD/26/05 wieder aufzunehmen und den Kläger zur Wiederholung der mündlichen Prüfung einzuladen, und Annullierung der Entscheidung, ihn aufgrund seines Nichterscheinens zu dieser Prüfung von diesem Auswahlverfahren auszuschließen.

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidungen der Beklagten vom 11. Februar und 12. August 2011 aufzuheben,

die Ladung zur mündlichen Prüfung vom 14. Januar 2011 für rechtswidrig zu erklären,

festzustellen, dass eine ausschließliche Wiederholung der Prüfung des Klägers nicht geeignet ist, die im vorherigen Verfahren des Klägers festgestellten grundsätzlichen Verfahrensfehler zu heilen,

festzustellen, dass die Beklagte befugt ist, den Kläger auch ohne Wiederholung der Prüfung in die Reserveliste aufzunehmen,

festzustellen, dass die Beklagte den durch Zeitablauf entstandenen Nachteil des Klägers in angemessener Weise zu kompensieren und jegliche Diskriminierung im Vergleich zu den erfolgreichen Bewerbern zu vermeiden hat.

der Beklagten die Kosten des Rechtsstreits aufzuerlegen,

vorsorglich den Erlass eines Versäumnisurteils.

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