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Vorabentscheidungsersuchen des First-tier Tribunal (Tax Chamber) (Vereinigtes Königreich), eingereicht am 16. Oktober 2019 – JCM Europe (UK) Ltd/Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs

(Rechtssache C-760/19)

Verfahrenssprache: Englisch

Vorlegendes Gericht

First-tier Tribunal (Tax Chamber)

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: JCM Europe (UK) Ltd

Beklagte: Commissioners for Her Majesty’s Revenue and Customs

Vorlagefragen

Ist die Durchführungsverordnung (EU) 2016/17601 der Kommission vom 28. September 2016 zur Einreihung bestimmter Waren in die Kombinierte Nomenklatur insoweit ungültig, als sie das Banknotenlesegerät und die Geldkassetten, die in der Verordnung genannt sind, in den KN-Code 8472 90 70 statt in den KN-Code 9031 49 90 einreiht?

Ist die Durchführungsverordnung (EU) 2016/1760 der Kommission insbesondere insoweit ungültig, als sie

den Geltungsbereich der Position 9031 in unzulässiger Weise einschränkt,

den Geltungsbereich der Position 8472 in unzulässiger Weise ausdehnt,

unzulässige Faktoren berücksichtigt,

die Erläuterungen, KN-Positionen und/oder die Allgemeinen Vorschriften für die Auslegung bei der Einreihung der in der Verordnung beschriebenen Ware nicht ausreichend berücksichtigt?

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1     ABl. 2016, L 269, S. 6.