Language of document :

Klage, eingereicht am 10. Mai 2007 - Prieto / Parlament

(Rechtssache F-42/07)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Antonio Prieto (Bousval, Belgien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt E. Boigelot)

Beklagter: Europäisches Parlament

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung des Europäischen Parlaments vom 9. Juni 2006 über seine Ernennung zum Beamten auf Probe unter Einstufung in die Besoldungsgruppe AST 2, Dienstaltersstufe 3, aufzuheben;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger, der das interne Auswahlverfahren C/348 für die Laufbahn C 5/C 4 bestanden hat, war Bediensteter auf Zeit bei der Kommission in der Besoldungsgruppe AST 3 (frühere Besoldungsgruppe C 4), als er zum Beamten auf Probe ernannt und in die Besoldungsgruppe AST 2 eingestuft wurde.

Der Kläger macht für seine Klage zunächst geltend, dass die Entscheidung, ihn bei seiner Ernennung zum Beamten niedriger einzustufen, als er als Bediensteter auf Zeit eingestuft gewesen sei, gegen Art. 5 Abs. 4 des Anhangs XIII des Statuts der Beamten der Europäischen Gemeinschaften verstoße.

Außerdem beruft er sich auf einen Verstoß gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, da unter denen, die das fragliche Auswahlverfahren bestanden hätten, nur diejenigen, die zuvor als Bedienstete auf Zeit in die Laufbahn D eingestuft gewesen seien, bei ihrer Ernennung zu Beamten die alte, vorteilhaftere Einstufung hätten behalten können.

Schließlich verstoße die angefochtene Entscheidung auch gegen die Grundsätze der Rechtssicherheit, des Vertrauensschutzes und der ordnungsgemäßen sowie gesunden Verwaltung.

____________