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Klage, eingereicht am 3. Juli 2007 - Meierhofer / Kommission

(Rechtssache F-74/07)

Verfahrenssprache: Deutsch

Parteien

Kläger: Stefan Meierhofer (München, Deutschland) (Prozessbevollmächtigter: H.-G. Schiessl, Rechtsanwalt)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Anträge des Klägers

Die Entscheidung der Beklagten gegenüber dem Kläger vom 10.05.2007 wird aufgehoben,

Die Beschwerdeentscheidung der Beklagten vom 19.06.2007 wird aufgehoben,

Die Beklagte wird verpflichtet, die am 29.03.2007 vom Kläger abgelegte mündliche Prüfung unter Berücksichtigung geltender Prüfungsmaßstäbe neu zu bewerten,

Die Beklagte wird verpflichtet, unter Berücksichtigung des neuen Prüfungsergebnisses erneut über die Aufnahme des Klägers in die Reserveliste des EU-Personalauswahlverfahrens AD/26/05 zu entscheiden,

Die Beklagte wird verpflichtet, die neu zu treffenden Entscheidungen zu begründen,

Der Beklagten werden die Kosten des Verfahrens auferlegt.

Klagegründe und wesentliche Argumente

Der Kläger ist Teilnehmer am EU-Personalauswahlverfahren AD/26/05 (Beamte und Beamtinnen AD5). Nach Abschluss der Prüfung teilte der Prüfungsausschuss dem Kläger mit, dass er wegen nicht ausreichend erzielter Punktezahl nicht in die Reserveliste aufgenommen werden könne.

Die Klage richtet sich gegen eine fehlende Begründung der Entscheidung der Kommission, den Kläger nicht in die Reserveliste aufzunehmen sowie gegen Verfahrensfehler während der mündlichen Prüfung.

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