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Vorabentscheidungsersuchen des Juzgado de lo Social nº 3 de Barcelona (Spanien), eingereicht am 9. März 2020 – YJ/Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)

(Rechtssache C-130/20)

Verfahrenssprache: Spanisch

Vorlegendes Gericht

Juzgado de lo Social nº 3 de Barcelona

Parteien des Ausgangsverfahrens

Klägerin: YJ

Beklagter: Instituto Nacional de la Seguridad Social (INSS)

Vorlagefrage

Kann eine Vorschrift wie Art. 60 Abs. 4 der Ley General de la Seguridad Social (Allgemeines Gesetz über die soziale Sicherheit), der Frauen, die freiwillig [vorzeitig] in den Altersruhestand eintreten (im Gegensatz zu denen, die zwar ebenfalls freiwillig, aber im vorgesehenen Eintrittsalter ausscheiden, bzw. denen, die aufgrund der während ihres Berufslebens ausgeübten Tätigkeit, aufgrund einer Behinderung oder weil sie vor Erreichen des Eintrittsalters aus Gründen, die ihnen nicht zurechenbar sind, vorzeitig aus dem Arbeitsleben ausscheiden), von der Mutterschaftszulage ausschließt, als unmittelbare Diskriminierung im Sinn der Richtlinie 79/71 angesehen werden?

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1     Richtlinie 79/7/EWG des Rates vom 19. Dezember 1978 zur schrittweisen Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen im Bereich der sozialen Sicherheit (ABl. 1979, L 6, S. 24).