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Klage, eingereicht am 15. Februar 2012 – ZZ/Wirtschafts- und Sozialausschuss

(Rechtssache F–21/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt N. Lhoëst)

Beklagter: Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA)

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung, durch die dem Kläger der ihm gewährte Anspruch auf die Auslandszulage entzogen und diese Zulage rückwirkend eingezogen wurde

Anträge

Der Kläger beantragt,

die Entscheidung der Anstellungsbehörde des EWSA vom 9. Juni 2011, durch die ihm die Auslandszulage mit Wirkung vom 1. Juli 2010 entzogen wurde und die ihm ab diesem Zeitpunkt zugeflossene Auslandszulage eingezogen wurde, aufzuheben;

soweit erforderlich, die stillschweigende Entscheidung der Anstellungsbehörde des EWSA über die Zurückweisung der vom Kläger am 9. September 2011gemäß Art. 90 Abs. 2 des Statuts erhobene Beschwerde aufzuheben;

den EWSA zu verurteilen, dem Kläger die ab dem 1. Juli 2010 eingezogene Auslandszulage zurückzuzahlen sowie die ab dem 9. Juni 2011 nicht mehr gezahlte Auslandszulage an ihn zu zahlen, zuzüglich Verzugszinsen in Höhe des um zwei Prozentpunkte erhöhten Zinssatzes der Europäischen Zentralbank auf den Gesamtbetrag der Hauptforderung;

dem Beklagten die Kosten aufzuerlegen.