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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 18. Juni 2009 - Spee/Europol

(Rechtssache F-43/08)1

(Öffentlicher Dienst - Personal von Europol - Stellenausschreibung - Ausleseverfahren)

Verfahrenssprache: Niederländisch

Parteien

Kläger: David Spee (Rijswijk, Niederlande) (Prozessbevollmächtigte: zunächst Rechtsanwalt P. de Casparis, später Rechtsanwalt I. Blekman)

Beklagter: Europäisches Polizeiamt (Europol) (Prozessbevollmächtigte: D. Neumann und D. El Khoury im Beistand von Rechtsanwalt B. Wägenbaur und Rechtsanwalt R. Van der Hout)

Gegenstand der Rechtssache

Aufhebung der Entscheidung von Europol, die Ausschreibung einer Stelle, für die sich der Kläger beworben hatte, zurückzuziehen und später nochmals zu veröffentlichen, sowie Antrag auf Schadenersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Spee trägt sämtliche Kosten.

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1 - ABl. C 183 vom 19.7.2008, S. 33.