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Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Zweite Kammer) vom 12. Dezember 2007 - Kerelov / Kommission

(Rechtssache F-109/07)

(Beamte - Offensichtliche Unzulässigkeit - Art. 44 § 1 Buchst. c der Verfahrensordnung des Gerichts erster Instanz)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Georgi Kerelov (Pazardzhik, Bulgarien) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. Kerelov)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung des EPSO vom 2. Februar 2007, dem Kläger nicht die Angaben und Unterlagen in Bezug auf das Auswahlverfahren zu übermitteln, und auf Ersatz des Schadens, der ihm dadurch entstanden sei

Tenor des Beschlusses

Die Klage wird als offensichtlich unzulässig abgewiesen.

Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten.

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