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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 6. Mai 2009 - Sergio u. a./Kommission

(Rechtssache F-137/07)1

(Öffentlicher Dienst - Rechte und Pflichten - Vereinigungsfreiheit - Protokoll über eine Vereinbarung zwischen der Kommission und den Gewerkschaften und Berufsverbänden - Auf ein Protokoll gestützte Einzelentscheidungen über eine Abordnung/Dienstbefreiung - Beschwerende Maßnahme - Klagebefugnis - Beamter, der im eigenen und nicht im Namen einer Gewerkschaft handelt - Unzulässigkeit - Mitteilung der Zurückweisung der Beschwerde an den Rechtsanwalt der Kläger - Beginn der Klagefrist)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Giovanni Sergio (Brüssel, Belgien) und andere (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt M. Lucas)

Beklagte: Kommission der Europäischen Gemeinschaften (Prozessbevollmächtigte: J. Currall und B. Eggers)

Gegenstand der Rechtssache

Zum einen Aufhebung des "Protokolls über eine Vereinbarung zwischen den Gewerkschaften und Berufsverbänden (OSP) sowie der Generaldirektion Personal und Verwaltung", der durch das Protokoll vom 19. Dezember 2006 bestätigten Entscheidungen der Anstellungsbehörde und der Entscheidung vom 14. November 2006 sowie zum anderen Antrag auf Schadensersatz in Gestalt eines symbolischen Euro

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Herr Sergio, Herr Blanchard, Herr Marquez-Garcia, Herr Scheuer und Herr Wurzler tragen die Kosten.

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1 - ABl. C 79 vom 29.3.2008, S. 37.