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Klage, eingereicht am 26. Mai 2010 - Adriaansen/EIB

(Rechtssache F-35/10)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: Mary Lucy Adriaansen (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A.-M. Schmit)

Beklagte: Europäische Investitionsbank

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung der EIB, der Klägerin keine Angaben über die Höhe des Ruhegehaltsanspruchs ihres ehemaligen Ehegatten zu übermitteln

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung der EIB vom 18. März 2010 aufzuheben;

der EIB die Kosten aufzuerlegen;

das zu erlassende Urteil ungeachtet eines Rechtsmittels ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären;

der Klägerin die Geltendmachung sämtlicher weiterer Rechte und Ansprüche, die Geltendmachung weiterer Klagegründe sowie die Erhebung weiterer Klagen vorzubehalten.

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