Klage, eingereicht am 26. Mai 2010 - Adriaansen/EIB
(Rechtssache F-35/10)
Verfahrenssprache: Französisch
Parteien
Klägerin: Mary Lucy Adriaansen (Luxemburg, Luxemburg) (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A.-M. Schmit)
Beklagte: Europäische Investitionsbank
Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits
Aufhebung der Entscheidung der EIB, der Klägerin keine Angaben über die Höhe des Ruhegehaltsanspruchs ihres ehemaligen Ehegatten zu übermitteln
Anträge
Die Klägerin beantragt,
die Entscheidung der EIB vom 18. März 2010 aufzuheben;
der EIB die Kosten aufzuerlegen;
das zu erlassende Urteil ungeachtet eines Rechtsmittels ohne Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar zu erklären;
der Klägerin die Geltendmachung sämtlicher weiterer Rechte und Ansprüche, die Geltendmachung weiterer Klagegründe sowie die Erhebung weiterer Klagen vorzubehalten.
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