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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst (Dritte Kammer) vom 26. März 2015 – DO/ESMA

(Rechtssache F-32/14)1

(Öffentlicher Dienst – Personal der ESMA – Bediensteter auf Zeit – Nichtverlängerung eines Vertrags – Beurteilung – Verspätete Erstellung der Beurteilung – Inkohärenz der allgemeinen und der besonderen Bewertungen)

Verfahrenssprache: Englisch

Parteien

Klägerin: DO (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt S. A. Pappas)

Beklagte: Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (Prozessbevollmächtigte: R. Vasileva sowie Rechtsanwälte D. Waelbroeck und A. Duron)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf Aufhebung der Entscheidung, den Vertrag der Klägerin als Bedienstete auf Zeit infolge einer negativen Beurteilung nicht zu verlängern, auf Aufhebung dieser Beurteilung und auf Schadensersatz

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

DO trägt ihre eigenen Kosten und die Kosten der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde.

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1     ABl. C 184 vom 16.6.2014, S. 45.