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Klage, eingereicht am 20. März 2012 – ZZ/EASA

(Rechtssache F-40/12)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Klägerin: ZZ (Prozessbevollmächtigter: Rechtsanwalt A. G. Schwend)

Beklagte: Europäische Agentur für Flugsicherheit

Streitgegenstand und Beschreibung des Rechtsstreits

Aufhebung der Entscheidung über die Entlassung der Klägerin und Antrag auf Ersatz des Schadens, der ihr durch diese Entlassung und das geltend gemachte Mobbing entstanden sein soll

Anträge

Die Klägerin beantragt,

die Entscheidung über die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses vom 24. Mai 2011 mit allen sich daraus ergebenden finanziellen Konsequenzen aufzuheben;

die EASA zur Zahlung von 301 559,04 Euro als Ersatz des materiellen Schadens zu verurteilen;

die EASA zur Zahlung von 50 000 Euro als Ersatz des immateriellen Schadens zu verurteilen;

die EASA für jeden Tag zwischen dem 23. Mai 2011 und dem Tag der Zustellung der zu ergehenden Entscheidung zur Zahlung von 250 Euro als Ersatz des durch das Mobbing entstandenen immateriellen Schadens zu verurteilen;

der EASA die Kosten aufzuerlegen.