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Urteil des Gerichts für den öffentlichen Dienst vom 29. September 2011 – da Silva Tenreiro/Kommission

(Rechtssache F-72/10)1

(Öffentlicher Dienst – Beamte – Einstellung – Art. 7 Abs. 1 des Statuts – Art. 29 Abs. 1 Buchst. a und b des Statuts – Offensichtlicher Beurteilungsfehler – Ermessensmissbrauch – Begründung)

Verfahrenssprache: Französisch

Parteien

Kläger: Mario Paulo da Silva Tenreiro (Kraainem, Belgien) (Prozessbevollmächtigte: Rechtsanwälte S. Orlandi, A. Coolen, J.-N. Louis und É. Marchal)

Beklagte: Europäische Kommission (Prozessbevollmächtigte: B. Eggers und P. Pecho)

Gegenstand der Rechtssache

Klage auf zum einen Aufhebung der Entscheidung, mit der die Bewerbung des Klägers um die Besetzung der Planstelle eines Direktors der Direktion E „Justiz“ der GD „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ abgelehnt worden ist, und der Entscheidung über die Ernennung des neuen Direktors und zum anderen Aufhebung der Entscheidung, das Verfahren zur Besetzung der Planstelle eines Direktors der GD JFS.F „Sicherheit“ abzuschließen, und der Entscheidung über die Ernennung des neuen Direktors

Tenor des Urteils

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten.

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1     ABl. C 317 vom 20.11.2010, S. 49.