Language of document : ECLI:EU:C:2018:763

Rechtssache C542/18 RX

Erik Simpson

gegen

Rat der Europäischen Union

„Überprüfung“

Leitsätze – Entscheidung des Gerichtshofs (Überprüfungskammer) vom 17. September 2018

Überprüfung – Gegenstand der Überprüfung – Ernennung eines Richters – Möglichkeit, einer inzidenten Rechtmäßigkeitskontrolle unterworfen werden zu können – Voraussetzungen

(Art. 256 Abs. 2 AEUV; Satzung des Gerichtshofs, Art. 62; Verfahrensordnung des Gerichtshofs, Art. 193 Abs. 4)

Die Überprüfung wird sich auf die Frage erstrecken, ob das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 19. Juli 2018, Simpson/Rat (T‑646/16 P, nicht veröffentlicht, EU:T:2018:493), insbesondere im Hinblick auf den allgemeinen Grundsatz der Rechtssicherheit dadurch die Einheit oder die Kohärenz des Unionsrechts beeinträchtigt, dass das Gericht als Rechtsmittelgericht entschieden hat, dass der Spruchkörper, der den Beschluss des Gerichts für den öffentlichen Dienst der Europäischen Union vom 24. Juni 2016, Simpson/Rat (F‑142/11 RENV, EU:F:2016:136), erlassen hat, wegen einer dem Verfahren der Ernennung eines Mitglieds dieses Spruchkörpers anhaftenden Unregelmäßigkeit nicht ordnungsgemäß besetzt gewesen sei, was zu einem Verstoß gegen den in Art. 47 Abs. 2 Satz 1 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerten Grundsatz des gesetzlichen Richters geführt habe.

Die Überprüfung wird insbesondere die Frage betreffen, ob die Ernennung eines Richters, ebenso wie die in Art. 277 AEUV genannten Handlungen, einer inzidenten Rechtmäßigkeitskontrolle unterworfen werden kann oder ob eine solche inzidente Rechtmäßigkeitskontrolle – grundsätzlich oder nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums – ausgeschlossen oder auf bestimmte Arten von Unregelmäßigkeiten beschränkt ist, um die Rechtssicherheit zu gewährleisten und die Rechtskraft sicherzustellen.

(vgl. Tenor 2)